IPA
Mehr als nur ein Bier
IPA - die meisten verbinden mit diesem Begriff das helle, obergärige, stark hopfenbetonte Pale Ale. Für alle Planenden und Bauschaffenden bedeutet der Begriff IPA allerdings auch eine erfolgsversprechende Möglichkeit, gemeinschaftlich und auf Augenhöhe Bauvorhaben zum Erfolg zu führen.
IPA - die integrierte Projektabwicklung mit Mehrparteienverträgen stellt eine Reaktion auf Kosten- und Terminüberschreitungen wie auch auf Qualitätsdefizite und nicht zuletzt auf Diskrepanzen und Auseinandersetzungen zwischen Beteiligten in Bauprojekten dar. Das Vertragsmodell, der so genannte Mehrparteienvertrag, wird zu Beginn des Projekts von allen Vertragspartner:innen unterzeichnet. Im Gegensatz zur konventionellen Abwicklung mittels Einzelverträgen zwischen Auftraggeber und Planenden bzw. Ausführenden soll über den Mehrparteienvertrag sichergestellt werden, dass sich alle Vertragspartner auf dieselben Projektziele verständigen, aber vor allem dass Ausführenden ihre besondere Kompetenz in Verfahren und -logistik bereits frühzeitig in die Planung einbringen.
Die Auswahl der Planenden und Ausführenden erfolgt bei diesem Modell weniger nach dem Preis als vielmehr nach der Eignung. Gewertet werden dabei neben der fachlichen Qualifikation des Schlüsselpersonals insbesondere dessen IPA-spezifische Fähigkeiten: Kommunikationsfähigkeit, Motivation und Zielorientierung, Führungsqualitäten, Problem- und Konfliktlösungskompetenz, Verbesserungsbereitschaft und Lernfähigkeit sowie Teamdynamik und Teamfähigkeit.
Die meisten IPA-Modelle sehen klare Schnittstellen zwischen den Leistungspflichten der Beteiligten: So werden die Bereitstellung von Personalkapazitäten im Regelfall nicht nur dem Auftraggeber, sondern auch den übrigen Unternehmern versprochen, die ihren eigenen Personaleinsatz entsprechend disponieren. Im Mehrparteienvertrag verpflichtet man sich zur Kooperation, Transparenz und Treue hinsichtlich der Projektziele. Häufig wird auch eine Pflicht begründet, die Gewinnerwartung der anderen Beteiligten nicht zu gefährden.
Vergütet wird nach aufgewandten Selbstkosten. Bei einem Planungsbüro, wie wir es sind, werden dies im Regelfall die anteiligen Gehaltskosten der für das Projekt eingesetzten Mitarbeitenden sein. Je nach vertraglicher Gestaltung gehören zu den Selbstkosten auch allgemeine Geschäftskosten beziehungsweise der „Overhead“. Das bedeutet, dass Vergütungsbestandteile nur dann ausgezahlt werden, wenn und soweit die zu erstattenden Selbstkosten aller Planenden und ausführenden Unternehmer die Summe der geplanten Selbstkosten und das gemeinsam gebildete Risikobudget nicht überschreiten. Anderenfalls büßen alle einen entsprechenden Teil ihrer ins Risiko gestellten Vergütungsbestandteile ein, unabhängig davon, auf welcher Ursache die Kostenüberschreitung beruht.
Die kooperative Projektabwicklung kann und sollte durch kollaborative Werkzeuge des Projektmanagements unterstützt werden. Schlanke Prozesse durch Lean in Planung und Ausführung sind hier von großer Bedeutung. Datenaustausch über BIM ist der Regelfall.
Lean und BIM - genau unser Ding. Ob wir auch bereits IPA ready sind? Vielleicht noch nicht in allen Bereichen. Was unser mindset betrifft, aber in jedem Fall. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Organisatoren des diesjährigen IPAforums 2023 Congress + Presse, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte sowie Telluride Architektur für die inspirierende Veranstaltung und den umfangreichen Input.