Trinkwasserhygiene in Schwimmbädern
Ein Fachbeitrag unseres Projektleiters Dirk Wietkamp

Die hohen Raumtemperaturen in Schwimmbädern verursachen ein erhöhtes Risiko zur Keimbildung in Trinkwasserleitungen. Zwei Techniken stellen sicher, dass keine kritischen Konzentrationen erreicht werden.

Warum stellt sich die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in Schwimmbädern bei Trinkkaltwasser – PWC (Portable Water Cold) – so schwierig dar? Ein wesentliches Kriterium für die Bildung von unzulässigen, weil gesundheitsschädlichen Keimpopulationen z. B. durch Legionellen in Trinkwassernetzen ist eine zu hohe und dadurch wachstumsfördernde Temperatur in den Trinkwasserleitungen. Idealerweise sollte die Trinkkaltwassertemperatur so niedrig wie möglich sein, aber an keiner Stelle im Verteilungsnetz 20 °C überschreiten. Insbesondere bei Stagnation des Wassers in der Leitung kann dies kaum verhindert werden. Kurzfristig sind 25 °C zwar zulässig, aber grenzwertig und sollten aufgrund der schwierigen Kontrollierbarkeit der durchgängigen Einhaltung nicht zum Maßstab werden.

In Schwimmbädern kommen nun verschiedene Aspekte zusammen, die sehr konträr zu dieser Grundsatzforderung stehen. Ein Schwimmbadgebäude ist aufgrund der vielen verschiedenen Nutzungsbereiche im Umfeld der Schwimmbecken in der Regel auch sehr weitläufig und hält diverse Räume vor, die mit Trinkwasserentnahmestellen ausgestattet sind:

  • Reinigungs-Zapfstellen im Beckenbereich
  • WC-Anlagen im Restaurant, Umkleiden und Sauna
  • Duschanlagen
  • Putzmittelräume
  • Werkstatträume
  • Außenzapfstellen für die Bewässerung

Häufig führen diese Trinkwasserleitungen durch sehr warme Umgebungen, insbesondere in den Technik-Untergeschossen aufgrund der Wärmeabgabe der Beckenwandungen, aber auch in den auf 24 °C beheizten Umkleidebereichen und ihren zugehörigen Duschanlagen mit 20 und mehr Brausestellen. Auch bei guter Wärmedämmung der Trinkkaltwasserleitungen kann eine merkliche Erhöhung der Wassertemperatur durch diese „Fremdbeheizung“ nur durch zwei Maßnahmen verhindert werden:

  • Spülung und damit Austausch der Wasserinhalte bis die Eingangs-Kaltwassertemperatur wieder erreicht ist
  • Aktive Kühlung der Trinkkaltwasserleitungsinhalte im Umlaufprinzip

Für die Sicherstellung einer ausreichenden Spülung des Trinkkalt­wassernetzes bieten Armaturenhersteller heute ein umfangreiches Angebot an geeigneten Wasserentnahmestellen an. So kann jede Waschbecken- oder Duscharmatur mit intelligenter Erfassung die jeweils entnommene Trinkwassermenge autark messen und je nach Einstellung ermitteln, ob ein Spülvorgang erforderlich ist. Die Einzelarmaturen lassen sich vernetzen und machen dadurch umfassende statistische Auswertungen und Dokumentationen des Betriebes möglich. Sollen diese Vorgänge automatisiert ablaufen, ist die kontinuierliche Erfassung der Wassertemperaturen in repräsentativen Rohrleitungsabschnitten unabdingbar und es müssen Armaturen mit Fremdauslösung über eine zentrale intelligente Steuerung eingesetzt werden. Alternativ lässt sich dies manuell durch das Betriebspersonal sicherstellen. Die Trinkwasserverordnung DIN 1988 Teil 200 nimmt den Betreiber sehr stark in die Pflicht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert, also nachprüfbar zu gewährleisten. Die jeweils zuständigen Gesundheitsämter sind aufgefordert, die Betreiber zu kontrollieren. Zusammen mit dem Planer ist dafür der bestimmungsgemäße Gebäudebetrieb im Vorfeld der Gebäudenutzung gemäß VDI 6023 anhand eines „Raumbuches“ festzulegen. Darin werden alle Entnahmestellen mit ihren im zukünftigen Betrieb erwarteten Entnahmemengen aufgeführt. Diese Werte müssen im Verlauf der gemachten Betriebserfahrungen entsprechend fortgeschrieben werden. Daran orientieren sich die erforderlichen Spülmaßnahmen, die eine Einhaltung der zulässigen Trinkkaltwassertemperatur auch ermöglichen. Für Gebäude mit erhöhten Anforderungen, wie z. B. Krankenhäuser, ist darüber hinaus ein Instandhaltungs- und Hygieneplan zu entwickeln. Dieser erleichtert dem Betreiber die Kontrolle der erforderlichen Instandsetzungs- und Wartungsintervalle, so dass das Trinkwassernetz mit seinen Armaturen durchgängig den bestimmungsgemäßen Betrieb auch ermöglicht.

Die erforderlichen Spülvorgänge führen zu einem erhöhten Jahres-Trinkwasserbedarf, da in Zeiten mit geringem Besucherverkehr und einer damit verbundenen geringen oder sogar keiner Trinkwasserentnahme Spülvorgänge allein zur Regulierung der Trinkwassertemperatur auf weniger als 20 °C dienen. Dies ist betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend. Aber die Einhaltung von Vorgaben zur Sicherung der Gesundheit haben Priorität vor wirtschaftlichen Aspekten. Neben dem Aspekt der Trinkkaltwassertemperaturbegrenzung ist noch eine Stagnation des Wassers in den Rohrleitungen zu verhindern. Hier lässt die Trinkwasserverordnung maximal 72 Stunden Verweilzeit zu, danach muss ein Wasseraustausch stattfinden.

Als eine mögliche Alternative zur Spülung stellt sich die aktive Kühlung des Trinkkaltwassernetzes im Durchlaufprinzip dar, analog der Zirkulation in einem Trinkwarmwassernetz. Dies macht zwar eine erhöhte Investition für die Rückführungs-Rohrleitung und für die Kälteerzeugung erforderlich, erlaubt aber eine nahezu hundertprozentige Sicherstellung der zulässigen Trinkkaltwassertemperatur und vermeidet die ansonsten erhebliche Verschwendung von aufbereitetem Trinkwasser. 

Beide Maßnahmen haben ihre Vor- und Nachteile. Als Gesamtplanungsbüro wägen wir die vorbeschriebenen Zusammenhänge schon in der frühen Vorplanungsphase zwischen den Kriterien der jeweiligen Planungsaspekte ab. 

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